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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Freie Fallhöhe

Unter der freien Fallhöhe versteht man den größten lotrechten Abstand von der eindeutig beabsichtigten Körperunterstützung zur Aufprallfläche darunter. Wenn nicht anders festgelegt, muss sich die freie Fallhöhe aus der Tabelle ergeben. Bei der Bestimmung der freien Fallhöhe müssen die möglichen Bewegungen des Gerätes und des Benutzers berücksichtigt werden. Im Allgemeinen bedeutet dies, dass der maximale Abstand maßgebend sein muss.

Berechnung der freien Fallhöhe
Art der Nutzung Lotrechter Abstand
Stehend von der Fußauflagefläche zur Fläche darunter
Sitzend von der Sitzfläche zur Fläche darunter
Hängend von der Handgrifffläche zur Fläche darunter (Fußauflagefläche)
Die maximale freie Fallhöhe von Kinderspielplatzgeräten beträgt 3,0 m. Dies entspricht in der Regel der Podesthöhe (Ausnahme Klettergeräte, 4,0 m). In Kindergärten sollte die max. freie Fallhöhe 2,0 m nicht überschritten werden (Hilfestellung).
Berechnung der freien Fallhöhe von Schaukeln:
Aufprallfläche

Berechnung der Aufprallfläche:

Feie Fallhöhe bis 150 cm = Größe der Aufprallfläche, mindestens aber 150 cm
Ausnahmen: Karussell, Drehscheibe, Seilbahn, Wippen, Schaukeln
Bei freier Fallhöhe über 150 cm errechnet sich die Länge der Aufprallfläche wie folgt:
2/3 x freie Fallhöhe + 0,5 m
Anmerkung:
In den meisten Fällen dürfen sich Fallräume/Aufprallflächen überschneiden. Bei Karussells, Drehscheiben, Seilbahnen und Schaukeln dürfen sich die Fallräume/Aufprallflächen nicht überschneiden.
Fallraum und Aufprallfläche bei Schaukeln:
Bei Rasen oder stoßdämpfenden Boden:
0.867 x die Länge der Abhängung + 2,25 m
(x 2 für Gesamtlänge beider Schwingrichtungen)
Synthetischer Boden bei bündigem Abschluss mit umliegender Fläche:
0.867 x die Länge der Abhängung + 1,75 m
(x 2 für Gesamtlänge beider Schwingrichtungen)
Fallraum und Aufprallfläche bei Rutschbahnen
Zusätzlich zu den Anforderungen der EN 1176 muss eine Aufprallfläche mit einem Bodenmaterial nach EN 1177 über eine Breite von mindestens 1,0 m seitlich zum Auslaufteil und mindestens 2,0 m über das Ende des Auslaufteils hinaus vorhanden sein. Sonst: siehe Zeichnung. Der Boden muss einer Stoßdämpfung bei 1,0 m entsprechen. (Internationale Tabelle, falldämmend).
Fallraum und Aufprallfläche bei Karussell und Drehscheibe
Karussell: mind. 2,0 m
Drehscheibe: mind. 3,0 m
Anmerkung: Fallraum/Aufprallfläche dürfen sich nicht überschneiden!
Fallraum und Aufprallfläche bei Wippen
Wippen: mind. 100 cm, gemessen ab dem Umfang des Gerätes in seinen äußersten Stellungen
Beispiel für ein Fundament