Wartungsdienst
Wichtige Kundeninformation
 
Spielplatzüberprüfung nach DIN EURO Norm 1176-7
Inspektion und Wartung
 
Lt. TÜV/Versicherungsträger werden jährlich ca. 45.000 Unfälle auf Spielplatzanlagen in der Bundesrepublik Deutschland registriert.
Nach neuesten Untersuchungen (2005) sind 60 von 100 Spielplätzen nicht sicher.
Zahlreiche Unfälle, zum Teil mit Todesfolge, sind eine traurige Bilanz.
Bitte beachten Sie, dass auf Spielplatzanlagen nach EURO NORM 1176-1-7 die Betriebs- u. Gebrauchssicherheit im Rahmen der Fürsorgepflicht zu erfüllen sind. Versteckte Gefahren sind für Kinder nicht erkennbar. Nach neuester Rechtsprechung hat der Betreiber die Fürsorgepflicht. Handelt er nicht oder nicht ausreichend, handelt er grob fahrlässig und haftet nach § 823, Abs. 1 BGB auf Schadenersatz mit persönlicher Haftung.
Bei einer rechtskräftig zugeteilten Schuld kann der Versicherungsträger die vom Gericht festgesetzte Schadenregulierungssumme nach Grad der Schuldanteile zurückfordern.

Abgesehen von dem menschlichen Leid, das ein solcher Unfall verursacht:
• ein tödlicher Unfall kostet rund € 50.000
• ein gelähmtes Kind einschließlich Pflegekosten bis zu € 1.000.000

Seit 1962 entwickeln, bauen und reparieren wir Kinderspielplatzgeräte.
Wir arbeiten für Städte, Gemeinden, Schulen und Kindergärten.
Als Hersteller von Kinderspielplatzgeräten stellen wir Ihnen unser Fachwissen, unsere bestens geschulten, praxiserfahrenen Mitarbeiter, über die Produktion hinaus, zur Verfügung.
Wartung als Dienstleistung mit oder ohne sofortige Reparatur.
Vorteile für den Kunden durch eine fachgerechte Spielplatzüberprüfung mit Sofortreparatur durch ausgebildete, erfahrene Fachleute, deren Arbeitswelt seit Jahren täglich Kinderspielplatzgeräte bestimmen, garantiert
ein Höchstmaß an Sicherheit für die Kinder Ihres Stadtgebietes.
ein Höchstmaß an Sicherheit und gesicherte Rechtsgrundlage für den Träger im Schadensfall.
Kostenersparnis durch geringere Folgekosten der Geräte.
es liegt keine Zeitspanne zwischen Inspektion und Beseitigung der festgestellten Mängel. Sie als Betreiber sind in Bezug auf die beiden Hauptinspektionen nicht mehr in Verantwortung und Haftung.
Die DIN EN 1176-7 unterscheidet in:
I) Visuelle Routine-Inspektion (Sichtkontrolle)
II) Operative Inspektion
III) Jährliche Hauptinspektion
 
I) Visuelle Routine-Inspektion (1-5 x wöchentlich) EN 1176-7,6a
  Ausführung durch Bauhof, Hauswart, Hausmeister oder Beauftragten
Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen; Folge von Vandalismus, Benutzung oder die sich durch Witterungseinflüsse ergeben können.
Anzahl der Kontrollgänge nach Gefahrenstand und Frequentierung der Spielplatzanlage, jedoch mindestens einmal wöchentlich.
Kontrollnachweis mit Tag, Datum und Uhrzeit sind schriftlich zu dokumentieren.
 
II) Operative Inspektion (1-3 x jährlich ) EN 1176-7,6 b
  Ausführung durch qualifizierte Fachleute.
Detaillierte Kontrolle nach Stammblattdaten(Spielplatzbrief)
Überprüfung, Früherkennung, Reparatur bzw. Reparaturangebot mit schriftlichem Bericht.
 
III) Jährliche Hauptinspektion (in Abständen von nicht mehr als 12 Monten)EN 1176-7, 6c
  Ausführung durch qualifizierte Fachleute, sachkundig in der EN 1176-7,EN 1177 und GUV 16.4 + 26.14
Feststellen des allgemein betriebssicheren Zustandes der gesamten Anlage sowie jeglicher Veränderung der Anlagensicherheit als Folge von durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten bzw. ersetzten Anlageteilen.
Überprüfung der Sicherheitsabstände, Länge der Aufprallfläche bzw. Freiräume, Reparatur bzw. Reparaturangebot, Kontrolle nach Stammblattdaten mit schriftlichen Bericht.
 
Ausführliche Protokollierung mit Bilddateien sind Bestandteil der Wartung durch uns.

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen einen Spielplatzbrief mit EDV Zeichnung, Flächenbilanz und Fotodatei, und führen alle notwendigen administrativen Arbeiten der Wartung für Ihre Spielplätze, durch.

Für detailiertere Information stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.